Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens und die Verletzung von Zustimmungsvorbehalten
2020 | academic and other publication
Die Geschäftsführung einer GmbH und der Vorstand einer AG können im Haftungsprozess den Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens erheben. Umstritten ist die Zulässigkeit des Einwands allerdings bei der Verletzung von Verfahrens-, Organisations- und Kompetenzvorschriften. Gabriel Ebner untersucht diese Frage in seinem Artikel "Der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens und die Verletzung von Zustimmungsvorbehalten" in Der Gesellschafter - GesRZ am Beispiel der Verletzung von Zustimmungsvorbehalten und kommt zum Ergebnis, dass der Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens zulässig ist.
Der vollständige Artikel ist hier zu finden.